Wichtige rechtliche Hinweise und Informationen

Berufsrechtliche Regelungen:

1. Immobilienverkäufe und -Vermietungen

1.1. Gewerbeordnung (GewO)

  • § 34c GewO: Regelt die Erlaubnispflicht für gewerbliche Makler, Bauträger und Baubetreuer. Wer Immobilien vermitteln möchte (Kauf, Verkauf, Miete), benötigt eine Genehmigung gemäß dieser Vorschrift.
  • § 34d GewO: Regelt die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler, die auch für bestimmte Immobilienverkäufe oder -finanzierungen relevant sein kann.

1.2. Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG)

  • § 1 WoVermRG: Regelt, wann eine Wohnungsvermittlung vorliegt und unter welchen Bedingungen der Makler tätig werden kann, wenn es um Mietobjekte geht.
  • § 2 WoVermRG: Legt fest, dass ein Immobilienmakler Anspruch auf eine Provision hat, wenn er eine Wohnung erfolgreich vermittelt hat.

1.3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 311b BGB: Regelt das Zustandekommen von Verträgen über Grundstücke, insbesondere beim Immobilienverkauf.
  • § 434 BGB: Definiert die Beschaffenheit einer Immobilie, insbesondere im Hinblick auf Sachmängel.
  • § 535 BGB: Bestimmungen zum Mietvertrag, wie die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.
  • § 566 BGB: Regelt die „Verkauf von Mietobjekten“ und die Rechtsfolgen für den Mieter bei Eigentümerwechsel.

2. Immobilienverwaltung

2.1. Mietrecht im BGB (Mietrechtliche Regelungen)

  • § 535 ff. BGB: Regelt die Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag, insbesondere in Bezug auf die Mietzahlung, Instandhaltung und Kündigungsbedingungen.
  • § 559 ff. BGB: Bestimmungen zur Modernisierung der Mietsache und der Möglichkeit der Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen.

2.2. WEG-Gesetz (Wohnungseigentumsgesetz)

  • § 1 WEG: Definiert die Grundlagen des Wohnungseigentums und die Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG). Wenn du als Immobilienunternehmen WEG-Verwaltung betreibst, sind diese Regelungen relevant.
  • § 21 WEG: Regelt die Verwaltung der gemeinschaftlichen Teile und die Rechte und Pflichten des Verwalters.

2.3. Mietpreisbremse (Mietrechtliche Regelungen)

  • § 556d BGB: Regelt die Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, was für Immobilienverwaltung und Vermietung von großer Bedeutung ist.

3. Weitere relevante Gesetze

3.1. Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 1 BauGB: Regelt die Grundsätze der Bauleitplanung und stellt sicher, dass Grundstücke im Einklang mit der Stadtentwicklung genutzt werden.
  • § 34 BauGB: Bestimmungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, was für Immobilienverkäufe und -Verkäufe in städtischen Gebieten wichtig ist.

3.2. Energieeinsparverordnung (EnEV)

  • § 16 EnEV: Regelt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien. Der Energieausweis muss auf Anfrage vorgelegt werden.

3.3. Grundbuchordnung (GBO)

  • § 1 GBO: Regelt die Grundsätze des Grundbuchwesens, das für die Dokumentation des Eigentums an Immobilien sowie für den Verkauf und Erwerb von Immobilien von Bedeutung ist.

Berufsrechtliche Regelungen:

Die berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Immobilienmakler und -Verwalter sind insbesondere in den folgenden Gesetzen und Vorschriften zu finden:

  • Gewerbeordnung (GewO), § 34c und § 34d
  • Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG), § 1 und § 2
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 311b, § 434, § 535 und § 566
  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Baugesetzbuch (BauGB), § 1 und § 34
  • Energieeinsparverordnung (EnEV), § 16
  • Grundbuchordnung (GBO), § 1

Die vollständigen berufsrechtlichen Regelungen sind einsehbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/

Allgemeine rechtliche Hinweise

1. Datenschutzerklärung (nach DSGVO)

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, wie wir mit Ihren Daten umgehen und welche Rechte Sie in Bezug auf den Datenschutz haben.

Verantwortliche Stelle:
PROLIANCE GmbH
www.datenschutzexperte.de
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datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de

Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten:
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  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
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2. AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Wenn du Verträge abschließt oder Dienstleistungen anbietest, benötigst du AGB, die die Rechte und Pflichten zwischen dir und deinen Kunden regeln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die durch [Unternehmensname] erbracht werden.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt. Unsere Angebote sind freibleibend.

3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.

4. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

5. Datenschutz
Wir behandeln Ihre Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Sie hier [Link zur Datenschutzerklärung] einsehen können.


3. Widerrufsbelehrung (bei Fernabsatzverträgen)

Falls du Immobilienprodukte oder Dienstleistungen im Fernabsatz (online) anbietest, muss eine Widerrufsbelehrung enthalten sein, die dem Kunden das Widerrufsrecht erklärt.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Unternehmensname], [Adresse], [E-Mail-Adresse], [Telefonnummer]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Im Falle eines Widerrufs erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.


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6. Energieausweis (bei Immobilienanzeigen)

Wenn du Immobilien zum Verkauf oder zur Vermietung anbietest, musst du einen Hinweis auf den Energieausweis einfügen, falls dieser vorliegt.

Energieausweis vorhanden.
Der Energieausweis für dieses Objekt kann auf Anfrage eingesehen werden.


7. Streitbeilegung (ODR-Verordnung)

Die EU-Verordnung zur Online-Streitbeilegung verpflichtet Unternehmen, auf die Plattform der Europäischen Kommission hinzuweisen.

Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr


8. Preisangaben (Preisangabenverordnung)

Wenn du Immobilien verkaufst oder vermietest, müssen alle Preise einschließlich Nebenkosten und weiterer Gebühren transparent dargestellt werden.

Preisangaben
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ggf. Nebenkosten (z.B. Maklergebühren, Notarkosten).